Coronavirus: Aktueller Stand im facettenwerk (Stand 22.06.2020)
Ende Mai hat die Hessische Landesregierung die ersten Lockerungen der Betretungsverbote für Werkstätten für Menschen mit Behinderungen und Tagesstätten beschlossen. Diese erste Stufe der Lockerungen gilt aktuell nur für einen Teil unserer Beschäftigten. Für alle anderen Personen gilt weiterhin das Betretungsverbot.
Durch die 14. Anpassungs-Verordnung zu den Corona-Verordnungen der hessischen Landesregierung sind bis zum 16. August 2020 keine weiteren Änderungen zu erwarten.
Folglich gelten weiterhin unverändert die bisherigen Regeln. Alle facettenwerk-Angehörigen erhalten dazu wie gewohnt zeitnah eine ausführliche, schriftliche Information.
Wir wünschen Ihnen allen weiterhin alles Gute!