Neue Regelung für AC’ler ab 28.06.2021
Seit dem 28. Juni 2021 gilt für das facettenwerk nicht mehr die Einrichtungsschutzverordnung, sondern die neue „Corona-Schutzverordnung“. Sie regelt die Maßnahmen für sämtliche gesellschaftliche Bereiche.
Mit der für uns ab sofort gültigen Verordnung verändert sich die Regelung für Personen, die bisher mit einem AC (Attest Corona) von der Arbeit freigestellt waren:
Der AC Status erlischt, sobald eine vollständige Impfung gegen Corona vorliegt.
Als vollständig gegen Corona geimpfte Person, ist die Arbeit im facettenwerk wieder möglich. Wir freuen uns sehr, dass immer mehr Beschäftigte in den Arbeitsalltag zurückkehren! Ein Fernbleiben von der Arbeit muss nun – wie üblich – mit einem Urlaubsantrag genehmigt oder mit einer Krankschreibung belegt werden.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte direkt an den in Ihrer Betriebsstätte zuständigen Begleitenden Dienst.