Coronavirus: Erste Lockerungen des Betretungsverbotes ab 2. Juni 2020 (Stand 27.05.2020)

Wir freuen uns, dass die Hessische Landesregierung die ersten Lockerungen der Betretungsverbote für Werkstätten für Menschen mit Behinderungen und Tagesstätten beschlossen hat. Mit sicheren Hygienevorkehrungen freuen wir uns, die ersten Beschäftigten in der kommenden Woche wieder zu begrüßen.

Diese erste Stufe der Lockerungen gilt zunächst nur für einen Teil unserer Beschäftigten. Dazu erhalten alle facettenwerk-Angehörigen zeitnah eine ausführliche, schriftliche Information.

 

Wichtig!

Beschäftigte, die möglicherweise von den Lockerungen betroffen sind, werden zusätzlich zu unserem Informationsschreiben direkt von uns kontaktiert, um individuell das weitere Verfahren zu besprechen.
Für alle anderen Personen gilt weiterhin das Betretungsverbot.

 

Wir freuen uns, die ersten Beschäftigten in der kommenden Woche wieder zu begrüßen und wünschen weiterhin alles Gute!